(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 1/97) < home RiV >
Haushalt und
Budgetierung

Zu den in MHR 4/96 mitgeteilten Streichungen von 102 Stellen in der Justiz kommt hinzu die Pflicht, von den nicht gestrichenen Planstellen im Jahr 1997 170 nicht zu besetzen (Bericht des Haushaltsausschusses vom 22.11.96, Bürgerschaftsdrucksache 15/6400 mit Bericht des Rechtsausschusses in Anlage A).

Der Justizhaushalt steigt 1997 zwar um 3,4 %, während der Gesamthaushalt der FHH nur um 1,4 % steigt. Die Steigerung im Justizhaushalt liegt jedoch im wesentlichen im Investitionsbereich, und zwar: Internationaler Seegerichtshof, Strafvollzug und Justizgebäude.

In der mittelfristigen Finanzplanung ist das AG Nord nicht mehr enthalten; das freigewordene Grundstück befindet sich nicht im Haushalt der Justiz. Stattdessen plant der Senat nunmehr, das Amtsgericht Hamburg in kleinere Einheiten zu zerlegen. Die "Segmentierung" werde voraussichtlich nach Sachgebieten erfolgen: Familiengericht, Insolvenzgericht, Registergericht (a.a.O., Anl. A, 2). Dabei sei eine Ansiedlung von einem oder zwei dieser "Untergerichte"an einem anderen Ort nicht auszuschließen. Demgegenüber wird bei der Staatsanwaltschaft mit hohem Millionenaufwand versucht, zu einer Konzentration der Räumlichkeiten zu gelangen, weil dies die GMO empfahl. Ob dem Amtsgericht nach einer kostenträchtigen Segmentierung wohl später ebenfalls eine kostenträchtige Re-Konzentrationn droht?

Auch bei der Budgetierung tut sich weiterhin einiges (aus den o.g. Berichten ergibt sich dies nur zum Teil). Zur Frage der Einführung eines Gerichtsmanagers hat die Justizministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Einen RegR (z.A.), der für einen zunächst begrenzten Zeitraum betriebswirtschaftliche Aufgaben übernimmt, hat das Landgericht bereits:
Herrn Siebert.

Um die Budgetierung haushaltsrechtlich abzusichern, wird auf Bundesebene eine Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes angestrebt. Eine zusätzliche landesrechtliche Absicherung durch eine Experimentierklausel in der LHO - wie Bremen sie hat - ist in Hamburg nicht vorhanden. Daß darüber hinaus auch das Verfassungsrecht betroffen ist (wie weitgehend darf sich ein Parlament seines Budgetrechts entäußern und die Mittelverwendung den Behörden überlassen?), scheint der normativen Kraft des Faktischen auch langfristig überlassen zu werden.

Wie kann man den Anreiz, durch kostenbewußtes Nachdenken zu sparen und das Ersparte an wichtigerer Stelle einzusetzen, abwürgen, indem man das Ersparte abschöpft? Hierzu werden diverse Überlegungen angestellt. Die parlamentarische Opposition ist noch kulant. Sie schlägt die Einführung einer "Flexibilisierungs- oder Globalisierungsdividende" in Höhe von 5 % (vom Ersparten oder vom Budget?) vor, will davon aber u.a. die Justiz ausnehmen. Die Finanzbehörde plant demgegenüber, bei der Justizbehörde 50% des "Flexibilisierungsgewinns" abzuschöpfen.

Unabhängig von der Abschöpfung solcher "Gewinne" hat jedes Ressort Einsparquoten zu erbringen. Diese Quoten werden global von den Budgets abgesetzt (eine Differenzierung nach wichtigen oder unwichtigen Einzelpositionen ist für die zuteilende Behörde mangels Ausweisung der Einzelpositionen auch kaum möglich, und intern hat die Empfängerbehörde die Prioritäten zu setzen).

Damit die Einsparung dann auch nachhaltig, also dauerhaft ist, ist "die reduzierte Budgetgrundlage Ausgangsbasis für die Bemessung des budgetierten Bereichs in den Folgejahren" (Haushaltsbericht, S. 6).

Der Justizsenator hielt es bei seinem Vortrag in der GBH am 22.01.1997 für einen "Schildbürgerstreich, wenn der angestoßene Reformprozeß durch weitere Sparmaßnahmen erstickt würde".

Eingeführt werden soll die Budgetierung in Stufen: Verbrauchsmaterial, sonstige Sachmittel, Personalmittel. Völlig offen (und wohl eher unwahrscheinlich) ist die Einführung der weiteren Stufen Einnahmenbudget und voll pro-
duktorientierte (also bedarfsorientierte)
Budgets.

Daß Anfang dieses Jahres an Amts- und Landgericht die Budgetierung der Verbrauchsmittel vorgezogen wurde (Auflösung der ZSE), wird infolge der aufgetretenen (Anfangs?)Probleme wie fehlendes Fotokopierpapier und fehlende Aktendeckel jeder auch ohne Mitteilung nachträglich gemerkt haben. Für die Bewältigung der diesbezüglichen Aufgaben am Landgericht stellte die Justizbehörde 4 Wochen nach Einführung dieser Teilbudgetierung einen Sachbearbeiter zur Verfügung. Die restlichen Sachmittel sollen im nächsten Jahr budgetiert werden.

Bei der Budgetierung der Personalkosten werden die Planungen konkreter. So will der Senat den einzelnen Bereichen auch Versorgungsanteile zuordnen. Der einzelne Bereich soll für jede Person nach Art des Generationenvertrags Beiträge (Versorgungszuschläge) für einen Quasi-Pensionsfond (ein Zentralkapitel des Haushaltsplans) "zahlen" für die aktuellen Versorungsleistungen der FHH. Während der Senat einheitliche Beiträge anstrebt, will die CDU-Fraktion den Behörden die jeweils tatsächlich verursachten Versorgungslasten zuordnen.

In der Diskussion stehen des Weiteren die familienstandsabhängigen Bezügekomponenten. Auch sie könnten unter dem Druck der Budgetierung die Personalauswahl beeinflussen, so die Furcht der GAL-Fraktion. Der Senat verwies demgegenüber auf die Praxis, in der die Qualifikation das maßgebliche Auswahlkriterium sei. Allerdings wurde in der bisherigen Praxis der Auswählende auch nicht mit den Kosten seiner Auswahl belastet.

Ein weiteres Beispiel kostenbewußter Personalplanung sieht man bei der Einsparung von Gerichtswachtmeistern in den Strafverhandlungen am Amtsgericht, die zu einer latenten Gefährdung der Zeugen in und vor dem Gerichtssaal führt. Das kostet allenfalls den Zeugen
etwas.

Die Furcht der Richterkollegen, in ihrer Unabhängigkeit beeinträchtigt zu werden, war Schwerpunkt einer Diskussion, die am 27.01.1997 in der Grundbuchhalle stattfand, im Anschluß an die Vorstellung der Budgetierung durch die ProVi.

Wolfgang Hirth