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Beitragserhöhung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie bereits in der Einladung angekündigt, ist in der Mitgliederversammlung des Hamburgischen Richtervereins am 16.02.1994 über eine nach fünf Jahren nunmehr leider notwendige Beitragserhöhung diskutiert worden. Es sind für die Zeit ab dem 01.01.1994 folgende Beiträge beschlossen worden:
Gruppe
Beitrag
ohne DRiZ:
./. DM 50.--
Ri/StA Probe
130.-
80.-
1/2 Stelle
130.-
80.-
R1
165.-
115.-
R2
190.-
140.-
ab R3
215.-
165.-
RiFinG 

(R2 ./. 70.-)

120.-
70.-
VRiFinG (ab R2 ./. 70.-)
145.-
95.-
Pensionäre    
R1
135.-
85.-
R2
160.-
110.-
ab R2
185.-
135.-
 

Hierzu möchte ich Ihnen einige kurze Erläuterungen geben:

Als kostendeckend habe ich einen Betrag in Höhe von DM 165,--errechnet (s. Einladung). Da auch weiterhin an der Staffelung der Beiträge festgehalten werden soll, ist dieser Beitrag von der am stärksten vertretenen Mitgliedergruppe zu zahlen, mithin den Angehörigen der Besoldungsgruppe R 1. Die Beitragsermäßigung für die Richter und Richterinnen und Beurlaubten und bis zu 50% teilzeitbeschäftigen Kolleginnen und Kollegen wird ausgeglichen durch den höheren Beitragssatz der Kolleginnen und Kollegen der Besoldunsgruppen R 2 und höher. Für die Pensionäre ist der kostendeckende Beitrag etwas niedriger, weil DM 10,-- weniger jährlich an den DRB abzuführen sind. Auch für diese Gruppe sind die Beiträge in entsprechende Relation gesetzt worden.

Richter und Richterinnen der Finanzgerichtsbarkeit zahlen DM 70,-- weniger als die Mitglieder der Besoldungsgruppe, der sie angehören, weil der Jahresbeitrag des DRB von DM 70,-- von dem Bund Deutscher Finanzrichter eingezogen und abgeführt wird.

In der rechten Spalte finden Sie die Beiträge für Mitglieder, die die Deutsche Richterzeitung nicht beziehen.

Im folgenden möchte ich einige Bitten an Sie richten im Zusammenhang mit der Beitragszahlung und -einziehung. Stichtag für den Beitrag ist lt. Satzung der 01.04. des Jahres, wobei für die Höhe des Beitrags maßgeblich ist, welcher Besoldungsgruppe Sie zu diesem Datum angehören.

Einige von Ihnen waren schon so freundlich, den Beitrag zu bezahlen. Ich möchte Sie bitten, die sich nun ergebende Restsumme noch zu überweisen auf das Konto:
 

Hamburgischer Richterverein
Hamburger Sparkasse, BLZ 200 505 50,
Konto-Nr.: 1280/143601.

Alle diejenigen, die den Beitrag noch einzuzahlen haben, möchte ich bitten, das zum 01.04. vorzunehmen. Der Blick auf die Mahnliste noch für 1993 einerseits und auf mögliche Zinseinnahmen andererseits verpflichtet mich zu diesem Hinweis.

Doch auch an die Kolleginnen und Kollegen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, habe ich eine Bitte:

Teilen Sie mir Änderungen Ihrer Kontonummer rechtzeitig mit, damit es nicht zu arbeitsaufwendigen und vor allen Dingen kostspieligen Rückbelastungen kommt. Für jede Rückbelastung fallen 7,50 bis 10,-- DM an, was sich schnell zu ein paar hundert DM summieren kann.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß der Beitrag von der Steuer abgesetzt werden kann. Als Beleg wird vom Finanzamt der Einzahlungsbeleg der Bank anerkannt; einer gesonderten Bestätigung bedarf es normalerweise nicht.

Mitteilungen können Sie mir schriftlich zukommen lassen unter:
Ri'inAG Sjursen-Stein
Amtsgericht Hamburg-Mitte
RAbt. 17 b.
Telefonisch können Sie mich in der Regel an folgenden Tagen erreichen:
Montag 09.00 - 14.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 17.00 Uhr (Sitzungstag)
Mittwoch 09.00 - 17.00 Uhr
unter der Durchwahl: BN. 943. 2803.

Als Hüterin der Kasse habe ich eher Unerfreuliches - wie Beitragserhöhungen - zu verkünden als Spannendes oder gar Amüsantes. Ich danke Ihnen deshalb sehr dafür, daß Sie diesen Artikel bis zum Ende durchgelesen haben, wäre noch dankbarer, wenn Sie meinen Wünschen Folge leisten könnten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre
Andrea Sjursen-Stein