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EDV-Gerichtstag
in Saarbrücken

Die Titelzeile erweckt bei Ihnen vermutlich die Vorstellung einer Versammlung bleicher, verkrümmter Computerfreaks, die sich zusammenrotten, um darüber zu beraten, wie der EDV-begeisterte Richter den Schreibdienst und die Geschäftsstelle ersetzen kann.

So war es mitnichten in Saarbrücken. Im Jahre 1992 gegründet, soll der Verein "Deutscher EDV-Gerichtstag" ein Forum des Gedanken- und Erfahrungsaustausches sein - nicht für Computerbesessene, sondern für Leute aus der juristischen Praxis, die ihre alltägliche Arbeit verbessern und erleichtern wollen - beides durchaus als gleichwertige Ziele gedacht.

Diesen Anspruch erfüllte die Veranstaltung im März 1993 in Saarbrücken durchaus. Es war ein fröhliches Durcheinander von Rechtspraktikern, Ministerialen aus Bonn und anderen Gegenden, EDV-Beauftragten von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungen, Rechtsinformatikern wie Professor Herberger, einem der gar nicht väterlichen Gründerväter und Vorsitzenden des Vereins, sowie Firmenvertretern aus der Hard- und Softwarebranche.

Wie üblich lud am ersten Abend die JURIS-GmbH zum Empfang und zur Präsentation. JURIS soll inzwischen schwarze Zahlen schreiben, wie zur Überraschung der meisten Besucher mitgeteilt wurde. Man durfte ins Allerheiligste: in das Rechenzentrum. Ehrfürchtiger Schauder ob der geballten juristischen Daten bleibt hier aus. Gesteuert und bewacht von zwei Terminals vor einer Glaswand, arbeitet die Anlage in grauen Metallschränken leise vor sich hin. Hinter der Glaswand füllt sich der Raum im Brandfall nach einer Fluchtzeit von 2 Minuten mit dem feuerlöschenden Halongas - die Daten sind zu retten, wie man sieht.

Neu an JURIS ist, wie vorgeführt wurde, ein verändertes Zugangsmenu namens "JURIS-Formular". Es erlaubt Recherchen ohne die lästige Verwendung von Kürzeln, die man zwischen vereinzelten Suchaktionen wieder vergessen hat. Wie auf einer Karteikarte werden die gewünschten Parameter eingetragen. Wir sehen also benutzerfreundlichen Zeiten entgegen. In den Bibliotheken des Amts- und Landgerichtes und des Hanseatischen Oberlandesgerichtes ist die neue Maske schon installiert.

Im Zusammenhang mit der Benutzung der JURIS-Datei wies RiHOLG Mattik als Vertreter des Deutschen Richterbundes darauf hin, daß diese Recherche seiner Auffassung nach schon heute zum notwendigen Handwerkszeug des Richters gehöre.

Eine Verbindung zu JURIS von jedem Richter-PC wäre ein probates Mittel, die erforderliche Selbstverständlichkeit bei der Suche zu erreichen. Zu einer optimalen Ausstattung für die Recherche gehörte aber auch die Verbindung zur Rechtssprechungsdatei auf CD-ROM, die eine Suche ohne teure Online-Verbindung zu JURIS ermöglicht. Im Hanseatischen Oberlandesgericht ist gerade eben die JURIS-CD "BGH-Rechtsprechung" installiert worden. Sie enthält über 39.000 Entscheidungen, davon die neuesten 8800 im Langtext. Da die auf CD-ROM arbeitende Datei pro Jahr nur einmal neu erscheint, kann sie zu Beginn der Arbeit für die Basis-Recherche verwendet werden, an die sich dann die Suche nach aktuellster Rechtsprechung in JURIS selbst anschließt (Differenzrecherche). Bei der Anwendung beider Hilfsmittel vom eigenen Schreibtisch aus stellte sich die erforderliche Übung in der Suchtechnik bald ein (ein gravierender Nachteile läge allerdings daran, daß der Gang zum "Dorfbrunnen" entfiele - in die Bibliothek, in der die neuesten Neuigkeiten ausgetauscht werden können).

Da das Gefundene per Diskette im Volltext auf das eigene System übertragen werden kann, erlaubte diese Art der Suche die kräftesparende Verarbeitung bereits vorhandener Präjudizien. Es müßten Seiten nicht mehr erneut abgeschrieben werden, was auch den überlasteten Kanzleien zugute käme. Für diese Textverarbeitung sollte selbstverständlich qualifiziertes Schreibpersonal und nicht der Richter oder Staatsanwalt selbst eingeplant werden. Hier gelangt man schnell dazu, sich die Verwirklichung der Kienbaumschen Ideen zum Arbeitsplatz eines Richterassistenten zu wünschen.

Die Beschäftigung mit der EDV-Technik im Gerichtsbereich führt - so auch in Saarbrücken - automatisch zu Überlegungen auch über den Richterarbeitsplatz der Zukunft. Nicht das unmittelbar Machbare kann die Richtschnur solcher vielleicht auch spekulativen Überlegungen sein. Die Zukunft wird Herausforderungen an die richterliche Tätigkeit bringen, die entweder eine noch weitere und kaum wünschenswerte Aufstockung des richterlichen und nichtrichterlichen Personals notwendig machen oder neue Wege zur Entlastung verlangen. Der Gesetzgeber zeigt, wie wir bei jeder Verfahrensnovelle sehen, allenfalls marginale Ansätze zu Erleichterungen; zu energischen Reformen fehlen Kraft und Mut. So bleibt nur der Weg, nach organisatorischen Lösungen zu suchen. Wenn man Richter und Staatsanwälte von Tätigkeiten befreite, für die sie letztlich zu hoch bezahlt sind, erlaubte man ihnen, sich auf das Wesentliche ihrer Arbeit, nämlich die Entscheidung und deren unmittelbare Vorbereitung zu konzentrieren. Warum nicht eine Berufsausbildung für einen intelligenten Geschäftsstellensachbearbeiter schaffen, der auch bei unterstützenden Tätigkeiten zur Vorbereitung der richterlichen Arbeit eingesetzt wird, wie sie eine vom Richter vorgegebene Rechtsprechungsrecherche und das Herausziehen gewünschter Entscheidungen darstellte? Wie zeitraubend der Gang in die Bibliothek, das Zusammentragen der Bücher, das Kopieren der benötigten Entscheidungen sein kann, weiß jeder von uns. Wie wäre es statt dessen mit einer Verfügung wie dieser:

Vfg.

1) Bitte alle Entscheidungen später als 1991 zu § 53 Börsengesetz in JURIS recherchieren und Entscheidungen aus Fundstellen kopieren, Bei größerer Anzahl von Fundstellen zunächst nur Kurztext ausdrucken lassen"

2) Wv nach Erledigung zu 1)."

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Zurück nach Saarbrücken. Das Programm selbst begann mit einem Einführungsvortrag des Vorsitzenden, Professor Herberger. Manch einer war enttäuscht, keinen hochkarätigen Gastredner zu hören und fand Herbergers Vortrag nicht programmatisch und richtungsweisend genug. Völlig zu Unrecht. Er mahnte eindrucksvoll dazu, zur Vernunft zurückzukehren und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Geläutert durch die Jahre, in denen er Tag und Nacht bis an die Grenzen des familiären Friedens vor dem Computer saß, stellte er warnend 10 Thesen auf, die beherzigen sollte, wer sich nicht zum Sklaven der Maschine machen will:

1) "If it ain't broken, don't fix it." Wenn Du mit einem Programm arbeitest, das zu Deiner Zufriedenheit läuft und alle Anforderungen erfüllt, laufe nicht hinter der neuesten Software her, die Dich wieder Tage und Wochen kosten wird, bis Du sie beherrscht. Ein klares Wort an alle Freaks.

2) "Small ist beautiful." Bei jeder Anwendung sollte das Aufwand-Nutzen-Verhältnis rational kalkuliert werden und ggf. auch die "kleinere" Lösung gewählt werden.

3) "Wähle das zweckentsprechende Mittel." Möglichkeiten wie elektronische Übermittlung von Nachrichten (e-Mail) sollten vermehrt genutzt werden. Hierzu gab es mehrere Workshops in Saarbrücken (siehe unten: AK 4 und 5).

4) "Übe Dich in Software-Askese" - soll heißen, befreie Dich von Zwängen, alles haben und ausprobieren zu müssen (siehe Ziffer 1).

5) "Bewahre Dir die Fähigkeit, das selbst zu tun, was sonst Dein Programm tut."

Unsere Tätigkeit darf nicht abhängig von der Maschine werden. Wir müssen die Selbständigkeit bewahren zu entscheiden, wie etwas gemacht werden soll.

6) "Versuche immer, das zu verstehen, was Dein Programm tut." Berechnungsprogramme, so z.B. zu Ratenkrediten oder Leasingsabrechnungen haben eine Komplexität erreicht, die es nahezu unmöglich macht, die Rechenvorgänge mittels menschlicher Denkgeschwindigkeit nachzuvollziehen. Wissen wir noch, worüber wir entscheiden?

7) "Wappne Dich gegen zufälligen Kontingentwandel." Die kurze, aber lebhafte Softwaregeschichte zeigt, daß oft Sackgassen eingeschlagen werden. Es kommt zu Aufkäufen von Firmen mit dem Zweck, deren Produkte als lästige Konkurrenz auszuschalten und sie anschließend vom Markt zu nehmen. Der Anwender sitzt dann mit seiner nicht entwicklungsfähigen Ausrüstung auf dem absterbenden Ast und muß, will er die immer bedienerfreundlicher werdenden Tendenzen mitmachen, auf ein anderes Programm umsteigen - mit vielen Kosten und noch viel mehr Zeitaufwand (siehe Ziffer 1). Hier gilt es, Instinkt dafür zu entwickeln, wo die Kontinuität gesichert ist.

8) "Beachte die Priorität des zu Erledigenden." Ein Computer ist nicht Selbstzweck. Er soll Arbeit abnehmen und erleichtern, nicht aber zusätzliche aufbürden - jeder kennt das: Immer läßt sich alles noch ein wenig besser machen mit diesen vertrackten Maschinen. Häufig bedarf es solcher Perfektion aber nicht. Der sachlich gebotene Zweck wird auch mit weniger Aufwand an Zeit und Kopfzerbrechen erreicht.

9) "Tue nicht alles selbst." Wir sollten nicht der Illusion erliegen, für Bereiche kompetent zu sein, für die wir es nicht sind. Nicht jedes Layout muß selbst gemacht werden, Schriftwerk muß nicht selbst ausfertigungsreif hergestellt werden. Lassen Sie auch für die Geschäftsstelle Arbeit übrig, sonst kleben Sie eines Tages auch die Briefmarke selbst.

10) "Es muß praktische Klugheit in das gebracht werden, was uns EDV-mäßig ruhiger, gelassener, familienfreundlicher macht" - so hieß Herbergers Fazit.

Ach, ja. Es zeigt sich in diesen Thesen, daß doch kritischer Abstand reift - nicht alles, was machbar ist, muß auch gemacht werden. Nützen soll das Gerät, nicht aber uns und unsere Zeit beherrschen.

Wie man das Gerät nutzen kann, das wurde in Saarbrücken an einer Fülle von Beispielen demonstriert. Um Ihnen einen Eindruck zu geben, sollen hier die Workshops kurz beschrieben werden, die leider oft parallel zueinander liefen. Eine sorgfältige Auswahl nach den eigenen Interessen war also erforderlich:

· EDV in der Justiz (Arbeitskreis <AK> 1) In den letzten Jahren sind mehrere Vorhaben zur Rechtstatsachenforschung durchgeführt worden, die sich ganz oder teilweise mit dem Stand und den Perspektiven der EDV in der Justiz befassen: 1. das sog. Kienbaum-Gutachten "Organisation der Amtsgerichte",

2. das sog. Kienbaum-Gutachten "Organisation der Kollegialgerichte und des Instanzenzuges der ordentlichen Gerichtsbarkeit,

3. das sog. Wibera-Gutachten "Vergleichende Organisationsuntersuchung Verwaltungs-/Finanzgerichte",

4. Die Untersuchung "Informationstechnische Unterstützung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern" (JuRiStaR), durchgeführt von den Universitäten Bonn und Tübingen sowie der GMD.

In den Untersuchungen wurden eine Reihe von Schwachstellen der "EDV in der Justiz" nachgewiesen: Der Umfang der EDV-Nutzung in der Justiz ist noch sehr verbesserungsfähig, obwohl die Arbeitsabläufe weitgehend bereits mit einfachen PC-Lösungen abgedeckt werden können. Die in der Justiz bisher eingesetzte Software schöpft noch längst nicht den derzeitigen Stand der Technik aus. Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit sind teilweise noch ungelöst. Hierfür gibt es verschiedene Gründe:

Die Einführung von EDV in der Justiz beruht nicht auf kritischer Analyse des Gesamtorganisation und der überkommenen Arbeitsabläufe, sondern bildet diese nach. Schwächen im EDV-Management der Justizverwaltungen stehen einer durchgehenden professionellen Planung im Wege. Starke Anbieterbindung und lange Entwicklungsdauer führen zu EDV-Lösungen, deren Wirtschaftlichkeit problematisch erscheint, dies auch deswegen, weil überteuert eingekauft wird.

In der Praxis ist zu beobachten, daß eine Tendenz dahin geht, kleinere Geräte mit eigener Rechnerleistung an Stelle von Zentral- und Abteilungsrechnerlösungen mit "dummen Terminals" zu verwenden. Die große Nachfrage führt im Bereich der kleinen Rechner und ihrer Programme zu ständig nachlassenden Preisen und zur Entstehung eines Innovationsdrucks. Hingegen besteht für Abteilungsrechner nur geringe Nachfrage; dies hat ein nur kleines Softwareangebot zur Folge; ein Druck auf die Preise fehlt weitgehend.

· Zertifizierung und Qualitätssicherung von Software (AK 2) Der EDV-Gerichtstag will Lösungen im Bereich der Gerichte kritisch untersuchen, Bewertungskriterien sammeln und eine Bestandsaufnahme erarbeiten, die es erlaubt, die Qualität der in der Justiz verwendeten Software transparent zu machen, einen Wettbewerb zwischen Anbietern zu ermöglichen und zur Verbesserung der Produkte beizutragen. Auch Überlegungen zur Kostensenkung spielten eine Rolle: oft ist ein einfaches und billiges, aber individuelles Produkt zur Erfüllung spezieller Aufgaben ausreichend und besser als eine teure Vielzwecklösung, die von den Anwendern jeweils nur partiell genutzt wird. Wie bei der Beschaffung des Systems selbst und auch im übrigen bei allen Sachmitteln ist hier zu fragen, ob die einzelnen Gerichte nicht mit eigenen Mitteln und eigener Beschaffungsbefugnis wirtschaftlicher und effektiver arbeiteten als es heute der Fall ist. · Automatisiertes Mahnverfahren (AK 3) Themen des Arbeitskreises waren die Möglichkeiten zum verstärkten Einsatz elektronischer Medien bei der Abwicklung des Verfahrens. Datenträgeraustausch zwischen Anwalt und Gericht ist bereits heute technisch möglich, Telefax und Datenfernübertragung können ebenfalls genutzt werden.

· e-mail Anwalt (AK 4)

Hier wurde die Möglichkeit zur Datenkommunikation zwischen Anwalt und Gericht vorgestellt. Hierzu sind bereits konkrete Überlegungen über die Struktur der zu übermittelnden Daten angestellt worden.

Zu Beginn stellte RA Becker aus Konstanz ein Modell auf der Basis von Word-Makros vor. Mit der Funktion "Nebeneinander" werden dabei drei Spalten gebildet, die wie in einer Relation dem Vortrag des Klägers, des Beklagten und den entsprechenden Hinweisen des Gerichts zugeordnet sind. Mit Hilfe der Word-Gliederungs-Funktion kann der Richter den Prozeßstoff ordnen. Mit Datenfernübertragung eingehende Schriftsätze werden vom Richter den einzelnen Gliederungspunkten zugeschrieben. Eine Kennzeichnung für jeden Textblock gibt an, zu welchem Schriftsatz er gehört. Die Prozeßbevollmächtigten können nach elektronischer Legitimation die elektronische Akte mit Hilfe einer Mail-Box-Funktion einsehen. Der Parteivortrag soll entsprechend der richterlichen Gliederung geordnet vorgetragen werden.

Bereits unter dem geltenden Recht ist das vorgeschlagene Verfahren möglich. Es setzt allerdings die freiwillige Mitarbeit der Parteien voraus, weil diese nicht gezwungen werden können, sich die erforderlichen technischen Mittel zu verschaffen und sich derselben zu bedienen. Die Ausführungen des Referenten RiOLG Gutdeutsch (München) sind dem Protokoll des Arbeitskreises in "jur-pc-aktuell" der Zeitschrift JUR-PC 5/93, Seite VIII zu entnehmen.

Zu diesem Themenkreis konstituierte sich eine Arbeitsgruppe, die das Modell in der Zeit bis zum nächsten EDV-Gerichtstag fördern will. "Zukunftsmusik", so mag es scheinen, ist diese Verfahrensweise. Die Akzeptanz dürfte aus den verschiedensten Gründen heute noch gering sein. Trotz der tatsächlichen Machbarkeit und grundsätzlichen rechtlichen Zulässigkeit kann man natürlich beträchtliche Bedenken hegen, nicht zuletzt wegen der sich aufdrängenden Vision vom einsamen Anwalt, der über seine Mail-Box mit dem ebenso einsamen Richter "kommuniziert". Mit weiter abnehmender Zahl von Schreibkräften sowohl beim Rechtsanwalt als auch beim Gericht ist die Vorstellung, ein wenig von den zeitraubenden Schreibphasen im Verfahrensablauf einzusparen, jedoch gleichwohl verlockend.

· E-mail Staatsanwaltschaft/Polizei (AK 5)

Auch diese Kommunikation ließe sich durch den Einsatz elektronischer Post, des schnellen Datenaustausches über Netzwerke und Postdienste optimieren. Probleme liegen in der Umsetzung im Rahmen der bestehenden, z.T. starren Systeme, und in der Gerichtsverwertbarkeit der übermittelten Daten. Wie man sich diese Kommunikation vorzustellen hat, wurde von Rechtsanwalt Becker aus Konstanz erläutert:

· Der EDV-Prozeß (AK 6) Zivilrichter kennen die Verfahren über Gewährleistungsmängel an Soft- und Hardware mit ihrem hohen Grad an fachspezifischen Kenntnissen.

Hierzu wurden im Arbeitskreis zahlreiche praktische Probleme behandelt: Das selbständige Beweisverfahren; die Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens in Verfahren über den Erwerb von Standard- oder Individualsoftware; Urheberrechte oder Gewährleistungsansprüche bei EDV-Beratungsverträgen; ferner Fragen der Darlegungs- und Beweislast; die Formulierung der Beweisfragen; die elektronische Dokumentation als Beweismittel; Schwierigkeiten bei der Durchführung der Beweisaufnahme sowie deren Kostenfaktoren.

Diese Auflistung zeigt in schöner Vielfalt, womit sich die Justiz heute schon, aber zukünftig in steigendem Maße befassen wird und welche Neuerungen auch im Rahmen der Zivilprozeßordnung oder de lege ferenda über sie hinaus nötig und erforderlich sein werden. Der geplagte Praktiker wird von den Justizverwaltungen weitgehend allein gelassen. In Saarbrücken gibt es wenigstens Gesprächspartner...

· Datenschutz am Richterarbeitsplatz (AK 7) Dies ist Thema, das in der Nähe zum Kernbereich richterlicher Unabhängigkeit ein wenig heikel ist und auch in Hamburg schon zu Kontroversen zwischen dem Datenschutzbeauftragten und den Gerichten geführt hat. Der Arbeitskreis diskutierte dieses Spannungsverhältnis durchaus auch unter dem Aspekt der Ablösung der "Datengier" durch "Datenenthaltsamkeit". Ein Resolutionsentwurf in 5 Thesen wurde vorgestellt, vom Arbeitskreis aber noch nicht verabschiedet. Die Thesen finden Sie abgedruckt in "jur-pc-aktuell" der Zeitschrift JUR-PC 6/93, Seite VI. · EDV-Themen in der Juristen-Weiterbildung (AK 8) Dieser Arbeitskreis befaßte sich u.a. mit zwei in der Justiz vielfach anzutreffenden Umständen. Es werden zwar zahlreiche Kleinrechner angeschafft, oft findet aber keine ausreichende Unterrichtung der Anwender über die Möglichkeiten der Verwendung statt. Hier wird viel Zeit mit dem Prinzip von Versuch und Irrtum vertan.

Der zweite Punkt betrifft die steigende Zahl der Verfahren, deren Streitgegenstand EDV-Probleme sind. Ein Handlungsbedarf für systematische Fortbildung in diesem Bereich wird von den Justizverwaltungen nicht überall gesehen. Unnötige Beweisaufnahmen oder Komplikationen des Verfahrens auf Grund nicht fachgerechter Beweisbeschlußformulierungen bzw. unnötige Beweisaufnahmen wären vermeidbar, bestünde mehr technischer Sachverstand oder würde zumindest ein Instrumentarium für die Behandlung solcher Fälle systematisch erarbeitet. Daß dies im laufenden Alltagsgeschäft für einen nicht selbst mit EDV befaßten Richter oder Staatsanwalt nicht zu schaffen ist, bedarf keiner Begründung.

· Die CELEX-Datenbank der Europäischen Gemeinschaft (AK 10) Sie enthält das gesamte Gemeinschaftsrecht und wird mit dem Zusammenwachsen Europas zunehmend an Gewicht gewinnen. Ihre Abfragetechnik ist jedoch nicht benutzerfreundlich. Sie wurde in dem Arbeitskreis erläutert und vorgeführt. · Normierung von Rechtssprechungsdatenbanken (AK 11) Um die Austauschbarkeit von Datenbanken zu erreichen, müssen gemeinsame inhaltliche und technische Standards entwickelt werden. Die Nutzer unterschiedlicher Datenbankprogramme können eine einmal erbrachte Dokumentationsleistung nur dann sinnvoll nutzen, wenn sie ohne weitere Bearbeitung in das jeweils benutzte Datenbankprogramm überführt werden kann. Kollegen, die ihre Rechtsprechungssammlungen in verschiedenen Dateiprogrammen angelegt haben, können sich ohne eine solche Normierung nicht austauschen und ihre Dateien auch nur beschränkt in ein anderes System überführen. Mit der hierfür erforderlichen Standardisierung befaßte sich der Arbeitskreis, indem er die Entwicklung eines ASCII-Austauschformates im Detail diskutierte. · Automatische Spracherkennung
(AK 12 )
Es ist kein Traum mehr, in ein Mikrofon zu sprechen und im Computer einen Text zu erhalten, der weiter bearbeitet werden kann. Erstmals einer breiten juristischen Öffentlichkeit wurde das IBM-Speech Recognition System vorgeführt, das bereits eine Erprobungsphase am Appellationsgericht des Kantons Zürich im Straf- und Wirtschaftsrecht hinter sich gebracht hat. Das System ist auf einer UNIX-Risc-Station (40 MB Hauptspeicher) installiert und erkennt 20.000 fest eingegebene Wortformen (das sind etwa 8000 Wörter). Zusätzliche 2000 Wörter können vom Benutzer selbst eingegeben werden. Das System ist auf einen bestimmten Benutzer "trainiert", konnte aber auch einen von einem Arbeitskreisteilnehmer gesprochenen Text erkennen. Die Anlage kostet nach Auskunft der Herstellerfirma als Einzelplatz-System DM 30.000.-. Für den nächsten EDV-Gerichtstag ist die Vorführung eines weiteren Systems (Hersteller: Dragon) als Zusatzkarte zu PCs vom Typ 486 geplant. · Richter- und Rechtspflegerarbeitsplatz mit Standardsoftware (AK 15 und 16) Hier wurden verschiedene praktische Projekte, die in einzelnen Gerichten entwickelt wurden, von ihren Initiatoren vorgestellt und die benutzte Software erläutert. · Präsentation wissenschaftlicher
Institutionen (AK W)
Vom Stichwort "elektronisch publizieren" über BIJUS, einer bibliographischen Datenbank zur Literatur über französisches Recht, bis zu einzelnen Anwendungshilfen wurde Nützliches und Hilfsreiches vorgestellt.
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Alle Arbeitskreise sollen auf dem nächsten EDV-Gerichtstag, Anfang 1994, die Ergebnisse ihrer weiteren Überlegungen vorstellen. Die bisherigen Beschlüsse der Arbeitsgruppen sind im einzelnen veröffentlicht in der Beilage "jur-pc-aktuell" zu den Heften 5 ff. der Zeitschrift JUR-PC (Bibliothek des Amts- und Landgerichtes).

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Lebhaftes Treiben herrschte an den Ständen der Aussteller:

C.H. Beck, Bundesanzeiger, Otto Schmidt, Digital-Kienzle, GfR-Gesellschaft für Rechtsinformationen, Gieseking, Heymanns, Luchterhand, OSX Software GmbH, North American Software, LogiLex, TPS Verlag Thöle, JURIS, Soft-Use Computerprogramme, Conflu-Data - Software für Juristen, Siemens Nixdorf, Verlag Recht und Praxis. Die Ausstellungsstände sind in unmittelbare Nähe der Vortragssäle angeordnet, so daß die Kaffeepausen trefflich dazu genutzt werden können, um sich umzusehen, Fragen zu stellen und ggf. auf einer Diskette das eine oder andere nach Hause zu tragen..

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Das diesjährige Rahmenprogramm des EDV-Gerichtstages war nur für Abgehärtete zu überstehen. Der Justizminister des Landes lud zu einem abendlichen Treffen mit Life-Band in eine frühere Fabrik nach Völklingen. Deren Hallen mit frühkapitalistischem Charme sind vielleicht im Sommer der Anziehungspunkt für Festivitäten aller Art; Anfang März allerdings schlug uns - trotz überdimensionaler Gasbrenner mit Brandgefahr für zu nahe stehende Wärmesuchende und tosendem Gebläselärm - beißende, feuchte Kälte entgegen, die sich auch durch das Buffet mit kräftiger saarländischer Kost und die verabreichten Getränke nicht ausgleichen ließ. Der Abend in Völklingen brach relativ früh ab, weil die Gäste doch das Bedürfnis verspürten, sich Hände und Füße zu wärmen. Das private Rahmenprogramm wurde in den anheimelnden Kneipen der Saarbrückener Altstadt, die auch der dortige Ministerpräsident schätzen soll, beendet. In Teilnehmerkreisen munkelte man, daß Völklingen die Rache für 1992 gewesen sei, als wegen der sich hinziehenden Gründung des EDV-Gerichtstages e.V. niemand das vom anwesenden Minister der Justiz gestiftete Buffet protokollgerecht eröffnete und ihm für die erlesenen Speisen dankte. Die Anwesenden stürmten - völlig ausgehungert - ohne Eröffnung und Dank das Buffet. Der Minister nahm es übel, wie man gerüchteweise hörte.

Wie auch immer: Der nächste EDV-Gerichtstag ist für das Frühjahr 1994 vorgesehen. Allen Anwendern, die an dem Medium und seinen sinnvollen Einsatzmöglichkeiten Interesse haben, sei die Teilnahme empfohlen. Unverzichtbar scheint mir dieses Forum des Erfahrungsaustausches aber für jene, die sich bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Justizbehörde mit der EDV und ihrem Einsatz zu beschäftigen haben und deren Aufgabe auch die konzeptionelle Fortentwicklung der Systeme sein sollte. In Hamburg wird die Teilnahme auch für diesen Kreis erstaunlicherweise nicht gefördert. Mit Sonderurlaub können Teilnehmer zwar rechnen, mehr ist die Sache unserem Dienstherrn nicht wert, obgleich in Saarbrücken bedeutend mehr zu erleben ist als auf den EDV-Tagungen in Trier.

Karin Wiedemann