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Gleiches Geld für gleiche Arbeit! Nichts für Richter!? 

Für die Menschen, die in den Betreuungsverfahren die Betroffenen sind, reiße ich mir den Allerwertesten auf und doch habe ich eine materialistische Ader. Für R 1 dafür sorgen, dass die Erledigungszeiten beim OLG nicht noch länger werden; nein danke! Wer zweifelt daran, dass das Edelreferendariat nichts darüber aussagt, ob jemand z.B. ein guter Weiterer Aufsichtführender Richter am Amtsgericht (R 2) wird?

Wenn nun, wie geschehen, ein solcher WAuRiAG von einem anderen Amtsgericht gewissermaßen ins Nebenzimmer einzieht und monatelang nichts anderes tut als man selbst, kann man doch gleiches Geld beanspruchen, oder?

Könne man nicht, sagt die Justizbehörde, und man könne auch keine Auskunft erhalten, warum der Kollege keine Aufgaben eines WAuRiAG wahrnehme.

Wie ist es nun damit, für R 1 weniger zu arbeiten? Gehe nicht, sagt das Gerichtspräsidium, denn es gebe keinen Ausgleich dafür, dass der Kollege R 2 bekomme und nicht als WAuRiAG arbeite.

Also Begründung des Widerspruchs gegen die Entscheidung der JB wie folgt:

„Träfen nun die Auffassung der Justizbehörde und die Auffassung des Präsidiums des Amtsgerichts Hamburg-Altona zu, hätte dies zur Folge, dass es für mich keinen Weg gäbe, mich dagegen zur Wehr zu setzen, dass zu meinen Lasten gleiche Sachverhalte ungleich behandelt werden. Ich könnte nicht erreichen, so besoldet zu werden wie der Kollege, der keine amtsangemessene Beschäftigung, sondern ‚nur‘ eine solche wie ich wahrnimmt, und ich könnte nicht erreichen, so wie der Kollege weniger zu arbeiten, als es meiner Besoldung entspricht.“

Nun also das Personalamt: Der Kollege erhalte R 2 im Rahmen der Besitzstandswahrung. Besitzstandswahrung?! Bei Versetzung, die ja nur einvernehmlich möglich ist?!

Zweieinhalb Jahre nach Klageerhebung beim VerwG urteilt der dortige Proberichter, der R 2-Kollege habe die „Bestenauslese“ erfolgreich absolviert und dies sei Grund genug für die „Ungleichbehandlung hinsichtlich der Besoldung“. Am 24.12. wird das Urteil zugestellt. 

Was wird das OVG sagen?

 Martin Weise