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Dienstrechtsneuordnungsgesetz

Auf Hamburgebene ist ein Dienstrechtsneuordnungsgesetz in Arbeit, zu dem der Richterverein bereits Stellung genommen hat.

Auf Bundesebene wurde ein solches Gesetz soeben am 12.11.08 vom Bundestag beschlossen; am 18.12.08 soll der Bundesrat darüber beschließen. Es enthält insbesondere:

·    schrittweise Anhebung des Pensionseintrittsalters auf 67 Jahre;

·    Wegfall der Dienstalterstufen und Einführung von „Erfahrungsstufen“;

·    Überleitung in das neue Bezahlungssystem zum 01.07.2009;

·    unbefristete Erhöhung des Familienzuschlages für drei und mehr Kinder um jeweils 50 €;

·    Anhebung der Zuverdienstgrenze für dienstunfähige Ruhegehaltsempfänger auf 400 € mtl.;

·    Begrenzung der Berücksichtigung von Fachhochschul- und Hochschulzeiten auf 855 Tage.

Der DRB hatte zum Entwurf dieses Gesetzes Stellung genommen.

(Red.)