(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/08, 4 ) < home RiV >

 Richterliche Ethik – ein Tagungsbericht

 

Am 14./15.11.08 fand auf Einladung des DRB in den dafür hervorragend geeigneten Räumen des Hauses Kronenstaße 73/74 in Berlin eine Tagung zu dem Thema „Richterliche Ethik“ statt.

Als Vertreter aus den Landesverbänden und den im Bundesvorstand vertretenen Vereinigungen der Finanz-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit hatten sich knapp 20 Kolleginnen und Kollegen zusammengefunden, um unter der erfahrenen Leitung der Mitglieder einer Arbeitsgruppe „Richterliche Ethik“ des DRB, nämlich Elisabeth Kreth, Richterin am Finanzgericht Hamburg und Mitglied des Präsidiums, Andrea Titz, Staatsanwältin in München und auch Mitglied im Präsidium, sowie Lysann Mardorf, Richterin am AG Itzehoe, die vielfältigen Aspekte des Themas zu diskutieren.

Diese Veranstaltung sollte als Auftakt dazu dienen, die Erörterung der Probleme um Grundfragen unseres Berufsverständnisses zu fördern und Anregungen für die weitere Diskussion zu geben, damit ein möglichst umfassendes Meinungsbild gewonnen werden kann. Dementsprechend sollte die Tagung zunächst als Einführung in die Problemstellung dienen.

Frau Mardorf, die sich schon viele Jahre mit den Fragen um die richterliche Ethik auf Fortbildungstagungen und in Arbeitskreisen befasst hat, brachte den Teilnehmern zunächst in einer knappen, auf die richterliche Ethik bezogenen Darstellung die philosophischen Grundlagen nahe.

Sodann schilderte Frau Kreth das Richterbild und seine gesetzlichen Grundlagen in der Zeit nach 1945, um damit den Boden für die Fragestellung zu bereiten: Ist angesichts der gesetzlichen Regelungen überhaupt eine Erörterung zu Fragen der richterlichen Ethik erforderlich?

Frau Titz gab einen kundigen Überblick über den Umgang mit Fragen der richterlichen Ethik in anderen Staaten Europas mit einem Blick auf eine besonders interessante Entwicklung in Kanada.

Den Praxisbezug stellte sodann Frau Mardorf her durch konkrete Problemdarstellungen aus der richterlichen Arbeit, womit dann ein guter Einstieg für eigene Aktivitäten der Teilnehmer in drei Arbeitsgruppen gegeben war. Diese Arbeitsgruppen hatten die drei Organisatorinnen der Tagung auf Grund ihrer langjährigen Befassung mit dem Thema durch markante, zur Diskussion anregende Fragestellungen vorbereitet, so dass die anschließenden Berichte, die die jeweiligen Berichterstatter detailliert und engagiert abgaben, ein breites Diskussionsspektrum aufzeigten. Dem folgte die erhoffte lebhafte Aussprache über Sinn und Zweck einer Befassung mit Fragen der richterlichen Ethik, wobei immer wieder der Wunsch deutlich wurde, zunächst einmal den Begriff der richterlichen Ethik zu klären.

Alle Teilnehmer waren sich am Ende einig, dass das Thema vertiefte Aufmerksamkeit und Erörterung in der Kollegenschaft verdient, weil nur auf der Grundlage einer breiten Diskussion ein maßgebliches Meinungsbild gewonnen werden könne, ob und wenn ja, in welcher Form Grundsätze zur richterlichen Ethik auch in Deutschland formuliert werden sollten. Die Teilnehmer können dies über ein von einem Berliner Kollegen spontan eingerichtetes Netzwerk tun und machen davon auch schon Gebrauch.

Über Angebote zur Mitarbeit (über die Geschäftsstelle des Hamburgischen Richtervereins) würde ich mich sehr freuen.

Inga Schmidt-Syaßen