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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

das Thema Besoldung greift um sich. Der Ärger der Kollegen über eine unangemessene Besoldung verschafft sich zunehmend Wege.

In Hamburg begann es mit der Resolution der Mitgliederversammlung vom Februar 2007. Nach weiteren intensiven Bemühungen des Richtervereins um eine verbesserte Besoldung ist nun eine Entwicklung festzustellen, die unseren Vorsitzenden Schaberg zu empörten Worten in diesem Heft (Seite 3) über das unangemessene Verhalten des Besoldungsgebers veranlasst hat.

Auch in den anderen Landesverbänden greift die Welle um sich. In Nordrhein-Westfalen gingen die Kollegen im Oktober sogar auf die Straße; 500 Kollegen waren erwartet worden, 1.300 kamen. Niedersachsen hat eine Presseerklärung herausgegeben. In Schleswig-Holstein - dem Land, mit dem der hamburgische Senat eine Besoldungseinheit anstrebt und das das Weihnachtsgeld vollständig gestrichen hat - hat der dortige Landesverband allen Kollegen den Rechtsweg empfohlen; dort wird ein Musterverfahren angestrebt. Auch auf dem Deutschen Richtertag im September war die Besoldung eines der großen Themen.

Das ist kein bloß interessengeleitetes Gezeter, denn auch die Gerichte, die bislang stilvoll Selbstbeschränkung in Fragen der eigenen Besoldung übten, sehen die Frage der amtsangemessenen Alimentation zunehmend kritischer. Das OVG Münster hat durch zwei verschiedene Senate die Kostendämpfungspauschale sinngemäß mit der Begründung gekippt, dass die Salamitaktik, mit der uns scheibchenweise immer mehr von der Alimentation abgeschnitten wird, die Grenzen überschritten hat und jede weitere Benachteiligung gegen die verfassungsrechtlich verankerte Alimentationspflicht verstößt („sich allenfalls am äußersten  Ende des verfassungsrechtlich Zumutbaren bewegende Besoldung“) (vgl. auf unserer Homepage die Justizpresse für Juni und September).

Diese Tendenz ist nicht auf die Instanzgerichte beschränkt. Das Bundesverfassungsgericht scheint nur auf einen Fall zu warten, in dem ein Kläger die Benachteiligungen der letzten Jahre einmal sorgfältig auflistet. Das Bundesverfassungsgericht hielt in drei Entscheidungen, die auf unserer Homepage in der Justizpresse für Oktober verlinkt sind, es jeweils für nicht ausgeschlossen, dass das Mindestmaß der amtsangemessenen Alimentation bereits unterschritten wird. Es bedürfe aber detaillierter Darlegungen im Rahmen eines Antrags auf erhöhte Besoldung. Derartige Besoldungsansprüche außerhalb der Besoldungsordnung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung auch früher schon anerkannt, beispielsweise in den Mehr-als-2-Kinder-Entscheidungen (deren jahrelange renitente Missachtung durch den Besoldungsgeber eine Schande ist – erst jetzt nach erneuten Entscheidungen des OVG Hamburg vom 23.08.2007 sollen kinderreiche Beamte und Richter zusätzlich alimentiert werden).

Die Darlegung einer zu geringen Alimentation bedarf genauer Kenntnisse. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen, der gerade Musteranträge auf erhöhte Besoldung prüft, hat hierzu umfangreiches Detailmaterial auf seine Homepage (www.drb-nrw.de) gestellt. Dieses Material beruht auf den Arbeiten des Düsseldorfer Finanzrichters Hans Wilhelm Hahn, der auch den MHR-Lesern kein Unbekannter ist. Das Material muss allerdings infolge der neu eingeführten Besoldungs-Kleinstaaterei auf die Hamburger Verhältnisse angepasst werden.

Doch zu gutem Schluss nach gutem Brauch die gute Nachricht: die MHR sind jetzt mindestens 30 Jahre alt (siehe dazu unten Seite 38; wer MHR-Exemplare aus der Zeit vor 1977 hat, gebe mir bitte Nachricht). Stoßen wir im Geiste auf dieses Jubiläum an, bevor die anstehenden Festtage, die vielleicht auch Muße zum ruhigen Lesen dieses Heftes ermöglichen, den Ausklang dieses Jahres ankündigen. Bei der Gelegenheit sei die Bitte von Seite 16 um Kolumbien-Spenden wiederholt.

Ein besinnliches Weihnachtsfest wünscht Ihnen

Ihr Wolfgang Hirth