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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

es ist diesmal ein trauriges MHR-Heft. Mit Roland Makowka ist ein großartiger Mensch von dieser Welt gegangen. Roland Makowka hat den Richterverein geprägt wie kein Anderer; die Verleihung des Ehrenvorsitzes an ihn im Jahre 1996 hat dies dauerhaft zum Ausdruck gebracht. Jan Grotheer hat stellvertretend für die Vielen, die es ebenfalls gern übernommen hätten, für den Richterverein in dieser MHR Worte des Gedenkens ausgerichtet (Seite 3). Zu den Trauer- und Gedenkfeiern für Roland Makowka sei auf die Termine von Seite 32 hingewiesen.

Sollten Sie, verehrter Leser, in einzelnen anderen Beiträgen dieses Heftes eine Würdigung Roland Makowkas vermissen, so liegt dies daran, dass die Nachricht vom Tode erst eintraf, als dieses Heft schon fast fertig war, und dass diese MHR Sie noch vor Weihnachten erreichen sollte. Für die nächste MHR kann bereits jetzt Weiteres angekündigt werden.

In bestürzender Weise häufen sich in diesem Heft die Nachrichten von Todesfällen: Rolf Seedorf (Seite 24), Fritz Manasse (Seite 21) und die Gerichtspräsidenten aD Horst Möller (Amtsgericht) und Wolf-Dietrich Hoffmann (Arbeitsgericht). Innerhalb eines Vierteljahres sind also insbesondere drei pensionierte Hamburger Gerichtspräsidenten verstorben.

Der Tod Roland Makowkas hat die Wichtigkeit anderer Themen relativiert, und so sind auch in der MHR andere Beiträge nach hinten gerutscht. Dies traf auch den Jahresrückblick unserer Vorsitzenden (Seite 5), der inzwischen noch ergänzt werden kann um ein Dezember-Treffen des Vorstands mit Burkhard Müller-Sönksen (FDP), dem früheren Hamburgischen Rechtsausschussvorsitzenden und jetzigen Bundestagsabgeordneten. Derartige Treffen des Vorstands mit Vertretern unterschiedlicher Parteien finden in lockerer Folge statt. Themen des diesmaligen Treffens waren die Selbstverwaltung der Justiz (soll Eingang ins Parteiprogramm der FDP finden), Justizausstattung (insbes. Stellen und Bemessungsgrundlagen), Föderalismusreform (insbes. Gefahren für die Besoldungsentwicklung; siehe hierzu auch Kopp, Seite 8), StA (Weisungsfreiheit, Telefonüberwachung und Deals), Gefahren einer einheitlichen Prozessordnung und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

In der Presse hat sich Kusch wieder zu Wort gemeldet. Weil er eine konkrete Jugendstrafe für zu milde hielt, wies er den Richtern eine „geistig-moralische Mittäterschaft" zu, schimpfte er auf „linke Staatsanwälte und Richter“ und forderte er seinen Amtsnachfolger auf, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, Rechtsmittel einzulegen. Das sind Hetzworte, wie sie auch Berlusconi gesprochen haben könnte. Eines ehemaligen Justizsenators sind sie jedoch nicht würdig. Aber Würde ist ja auch kein Wahlkampfargument.

Zu gutem Schluss nach gutem Brauch die gute Nachricht: am 03.01.2007 wird der Richterverein ein Zwischenjubiläum haben. Er wird dann seit 60 Jahren wieder im Vereinsregister eingetragen sein. Nachdem am 25.01.1919 die erste Mitgliederversammlung stattgefunden hatte und im III. Reich der Richterverein im Rechtswahrerbund aufgegangen war, wurde unser Verband am 03.01.1947 neu ins Hamburgische Vereinsregister eingetragen. Schon das 80jährige Jubiläum im Jahre 1999 war aber bezogen auf die Mitgliederversammlung von 1919 gefeiert worden. Bis zum nächsten „richtigen“ Jubiläum müssen wir also noch das Jahr 2009 abwarten.

 

Ihr
Wolfgang Hirth