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Mit BAT verheiratet?

Kollegen, deren Ehepartner bislang nach BAT besoldet wurde, haben nach der Umstellung des BAT auf TvöD per 01.10.05 Folgendes zu bedenken:

Beim BAT/TvöD-Besoldeten fließt normalerweise auch der individuelle Verheiratetenanteil im Ortszuschlag in das sog. Vergleichsentgelt ein. Das gilt jedoch nicht, wenn der andere Ehegatte Beamter ist. Jener Ehegatte - in unserem Falle also der Richter - hat dann seit 01.10.2005 Anspruch auf einen seiner individuellen Arbeitszeit entsprechenden Verheiratetenanteil im Familien- oder Ortszuschlag, also in der Regel auf einen höheren Familien- oder Ortszuschlag. Er/sie kann deshalb einen Antrag auf einen erhöhten Familien- oder Ortszuschlag stellen.

die Redaktion