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Karin Wiedemann und die Redaktion

Viel bleibt mir ja nicht übrig nach den detaillierten Beiträgen von Schmidt-Syaßen, Bertram und Löhr, zumal auch schon die Eigenschaft als "MHR-Frau" behandelt ist. Roland Makowka hatte ebenfalls ein paar Worte avisiert, ist aber durch ernste Krankheit verhindert; der Richterverein hofft für ihn.

Was bleibt noch für den Mit-Redakteur Karin Wiedemanns nachzutragen? Als eine der ersten Richter und Richterinnen am Landgericht verschaffte sie sich schon vorab die Möglichkeit, vom Dienst aus per email zu kommunizieren. Was heute für die Kommunikation gang und gäbe ist, war damals absolute Avantgarde. Bis dahin tippten die Autoren in ihre Schreibmaschinen und wurde von Frau Hamann alles noch einmal abgeschrieben. Allmählich gewöhnten sich auch die Autoren an das neue Medium und heute sind Email-Beiträge die Regel.

Karin Wiedemann war es auch, die die ersten Schritte zur digitalen Verarbeitung der MHR einleitete. Als ich 1998 die MHR rückwirkend ab 1992 ins Internet stellte, war dies nur möglich, weil Karin Wiedemann alle MHR's noch als Dateien hatte. Und auch hier gilt: was heute kalter Kaffee ist, war damals unter Richtern überhaupt nicht selbstverständlich.

Als Karin Wiedemann mich dann 2002 in die Redaktion der MHR holte, war ich zuvor naiv von einer eher einfachen formalistischen Tätigkeit ausgegangen: Beiträge von Mitgliedern entgegennehmen und sie dann abdrucken. Was für eine harte organisatorische, akquisitorische, formelle und inhaltliche Arbeit das ist, die Karin Wiedemann da schon seit so vielen Jahren geleistet hatte und für die natürlich nicht jeder Leser ein Auge hat (man soll es der MHR ja auch nicht anmerken), erfuhr ich erst, als es für mich zu spät war. Dabei hatte ich es sogar leichter als sie, denn das Layout vererbte sie mir digital. Beratende Gespräche genoss ich außerdem.

Karin Wiedemann ist auch das neue Logo (s.o.) zu verdanken. Das auf ihre Initiative von der Hamburger Fa. DMC hergestellte Exemplar schlug sofort voll ein, nachdem die vorherigen Eigenentwürfe des Vorstands (insbesondere auch meine) nicht überzeugten.

Und das Editorial kann natürlich auch hier nicht unerwähnt bleiben, auch wenn die vorstehenden Beiträge es schon behandelten. So viele Jahre hindurch hat Karin Wiedemann nicht ein einziges Mal die MHR ohne einleitende und übergreifende Worte gelassen, auch nicht nachdem sich durch Neuorientierung in die Politik die Schwerpunkte des Engagements allmählich verlagerten. Der MHR blieb Karin Wiedemann treu.

Durch den Regierungswechsel in Schleswig-Holstein erfuhr die Schwerpunktverlagerung örtlich, beruflich und thematisch einen qualitativen Sprung. Wirtschafts- und Wissenschaftspolitik in verantwortlicher Position (zunächst als Staatssekretärin) werden ihr Leben in nächster Zeit ausfüllen. Dass sie dafür die Richterschaft endgültig - also nicht mit Beurlaubung - verlassen musste, geschah nicht freiwillig 21 DRiG: Der Richter ist entlassen, wenn er in ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn tritt.) Von der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit ( „... kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn und mit Zustimmung des Richters die Fortdauer des Richterverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis anordnen“; § 21 DRiG), wurde kein Gebrauch gemacht. Im Gegensatz zu anderen vergleichbaren Fällen wurde ihr die Pistole auf die Brust gesetzt: ganz oder gar nicht. Ob der Verantwortliche wohl weiß, was Hamburg an Karin Wiedemann hat?

Doch aus der Welt ist Karin Wiedemann für uns Hamburger Richter nicht, denn sie wird gelegentlich für die MHR schreiben und ihr Ehemann Klaus Wiedemann bleibt als Richter in Hamburg.

Wolfgang Hirth