Mitgliederversammlung
des Hamburgischen
Richtervereins
Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des
hamburgischen Richtervereins vom 04.04.02 führte Justizsenator Dr. Kusch in
seiner Gastrede aus, bei Amtsübernahme habe er folgende
Konsolidierungsaltschulden der Justiz vorgefunden:
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....000 € |
Der
alte Senat sei zu Lasten der Justiz Sparverpflichtungen eingegangen, bei denen
von vornherein klar gewesen sei, dass sie nicht erfüllbar gewesen seien.
Wie
schon bei der Verabschiedung von Präs'inLG Görres-Ohde zeigte sich der Senator
erneut davon überzeugt, dass die Planbarkeit des Personalbestandes von hoher
Wichtigkeit sei. Diese Planbarkeit sei durch die Streichung der Altlasten per
Senatsbeschluss vom 18.12.01 verbessert worden. Ihm gehe es nicht um das
Feilschen um Einzelbeträge bei Haushaltsberatungen. Die Justiz werde
Schwerpunktthema des neuen Senats bleiben.
Die
bisherigen Leistungen der Hamburger Justiz auf dem Gebiet der EDV seien
anzuerkennen und fortzusetzen.
Die
Eingliederung der Sozial- und Arbeitsgerichte in den Bereich der Justizbehörde
sei problemlos verlaufen. Es sei nicht beabsichtigt, die Funktionsfähigkeit
dieser Gerichte zu beeinträchtigen durch dortige Einsparungen zugunsten anderer
Gerichte.
Hinsichtlich
der Pilotprojekte beim AG Barmbek sei deren Vorläufigkeit zu berücksichtigen.
Sollte sich in einem halben Jahr im Gespräch mit den Richtern herausstellen,
dass mit zu hohem Aufwand zu wenig erreicht wird, würden solche Projekte nicht
fortgeführt.
Hinsichtlich
der gestrigen Pressemeldung über eine BVerfG-Entscheidung betreffend
menschenunwürdige Haftbedingungen in einem Hamburger Fall bat der Senator, im
Rahmen der richterlichen Tätigkeit bei der Bewertung von Zuständen im
Strafvollzug auch an die Situation der Justizvollzugs- und Polizeibeamten zu
denken. Das Wachpersonal müsse seinen Dienst oft unter unwürdigen bzw.
schwierigen Umständen verrichten (Beispiel: Wachtürme in der U-Haftanstalt).
Der
kürzliche Richterbrief sei nicht gerade zurückhaltend formuliert gewesen. Aber
beide Seiten seien robust. Die vorzeitige Veröffentlichung des Briefes trage er
nicht nach.
In
der anschließenden Diskussion warf Jugendrichter Katz dem Senator vor, mit der
Dezentralisierung der Jugendgerichte in Barmbek die Zerschlagung der bestehenden
Strukturen der Hamburger Jugendgerichtsbarkeit zu beabsichtigen. Der Senator
verwies demgegenüber auf die Unabhängigkeit der Richter und darauf, dass er
nicht versucht habe, auf die personelle Besetzung der Jugendrichter in Barmbek
Einfluss zu nehmen. Allerdings wolle der neue Senat den in der Bürgerschaftswahl
zum Ausdruck gekommenen Wählerwillen erfüllen.
In
der Diskussion über die Pebb§y-Ergebnisse hielt PräsOLG Rapp eine Aufschlüsselung
der nur bundesweit vorliegenden Summen nach Bundesländern für nicht sinnvoll,
weil dies die Gefahr von Überraschungen bergen könne. Dem widersprach der
ebenfalls anwesende Richterbundsvorsitzende Mackenroth: die Pebb§y-Ergebnisse müssten
möglichst weit "runtergebrochen" werden, auch wenn dies viel Arbeit
kosten werde.
Auf
Fragen zu Selbstverwaltung und Budgetantragsrecht führte der Senator aus, die
Selbstbestimmung der Verteilung des Budgets könne nicht unbeschränkt in die
eigene Verantwortung der Gerichte gelegt werden. Das Verhältnis der Ausstattung
der Gerichte im richterlichen und nichtrichterlichen Bereich sei zu
unterschiedlich. Die Justizbehörde müsse sich einen steuernden Eingriff
vorbehalten.
Die
finanzielle Attraktivität Hamburgs für auswärtige Referendare solle reduziert
werden, um so auch zur Verkürzung der Wartezeiten beizutragen.
Wolfgang
Hirth