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Mitgliederversammlung des Hamburgischen Richtervereins

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des hamburgischen Richtervereins vom 04.04.02 führte Justizsenator Dr. Kusch in seiner Gastrede aus, bei Amtsübernahme habe er folgende Konsolidierungsaltschulden der Justiz vorgefunden:

...
LG
AG'e
OVG
VG
StA
 

....000 €
824.000 €
1.800.000 €
63.000 €
181.000 €
490.000 €
3,615 Mio. €

Der alte Senat sei zu Lasten der Justiz Sparverpflichtungen eingegangen, bei denen von vornherein klar gewesen sei, dass sie nicht erfüllbar gewesen seien.

Wie schon bei der Verabschiedung von Präs'inLG Görres-Ohde zeigte sich der Senator erneut davon überzeugt, dass die Planbarkeit des Personalbestandes von hoher Wichtigkeit sei. Diese Planbarkeit sei durch die Streichung der Altlasten per Senatsbeschluss vom 18.12.01 verbessert worden. Ihm gehe es nicht um das Feilschen um Einzelbeträge bei Haushaltsberatungen. Die Justiz werde Schwerpunktthema des neuen Senats bleiben.

Die bisherigen Leistungen der Hamburger Justiz auf dem Gebiet der EDV seien anzuerkennen und fortzusetzen.

Die Eingliederung der Sozial- und Arbeitsgerichte in den Bereich der Justizbehörde sei problemlos verlaufen. Es sei nicht beabsichtigt, die Funktionsfähigkeit dieser Gerichte zu beeinträchtigen durch dortige Einsparungen zugunsten anderer Gerichte.

Hinsichtlich der Pilotprojekte beim AG Barmbek sei deren Vorläufigkeit zu berücksichtigen. Sollte sich in einem halben Jahr im Gespräch mit den Richtern herausstellen, dass mit zu hohem Aufwand zu wenig erreicht wird, würden solche Projekte nicht fortgeführt.

Hinsichtlich der gestrigen Pressemeldung über eine BVerfG-Entscheidung betreffend menschenunwürdige Haftbedingungen in einem Hamburger Fall bat der Senator, im Rahmen der richterlichen Tätigkeit bei der Bewertung von Zuständen im Strafvollzug auch an die Situation der Justizvollzugs- und Polizeibeamten zu denken. Das Wachpersonal müsse seinen Dienst oft unter unwürdigen bzw. schwierigen Umständen verrichten (Beispiel: Wachtürme in der U-Haftanstalt).

Der kürzliche Richterbrief sei nicht gerade zurückhaltend formuliert gewesen. Aber beide Seiten seien robust. Die vorzeitige Veröffentlichung des Briefes trage er nicht nach.

In der anschließenden Diskussion warf Jugendrichter Katz dem Senator vor, mit der Dezentralisierung der Jugendgerichte in Barmbek die Zerschlagung der bestehenden Strukturen der Hamburger Jugendgerichtsbarkeit zu beabsichtigen. Der Senator verwies demgegenüber auf die Unabhängigkeit der Richter und darauf, dass er nicht versucht habe, auf die personelle Besetzung der Jugendrichter in Barmbek Einfluss zu nehmen. Allerdings wolle der neue Senat den in der Bürgerschaftswahl zum Ausdruck gekommenen Wählerwillen erfüllen.

In der Diskussion über die Pebb§y-Ergebnisse hielt PräsOLG Rapp eine Aufschlüsselung der nur bundesweit vorliegenden Summen nach Bundesländern für nicht sinnvoll, weil dies die Gefahr von Überraschungen bergen könne. Dem widersprach der ebenfalls anwesende Richterbundsvorsitzende Mackenroth: die Pebb§y-Ergebnisse müssten möglichst weit "runtergebrochen" werden, auch wenn dies viel Arbeit kosten werde.

Auf Fragen zu Selbstverwaltung und Budgetantragsrecht führte der Senator aus, die Selbstbestimmung der Verteilung des Budgets könne nicht unbeschränkt in die eigene Verantwortung der Gerichte gelegt werden. Das Verhältnis der Ausstattung der Gerichte im richterlichen und nichtrichterlichen Bereich sei zu unterschiedlich. Die Justizbehörde müsse sich einen steuernden Eingriff vorbehalten.

Die finanzielle Attraktivität Hamburgs für auswärtige Referendare solle reduziert werden, um so auch zur Verkürzung der Wartezeiten beizutragen.

Wolfgang Hirth