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Wilhelm Rapp

Rede zur Verabschiedung von
Senatorin Dr. Peschel-Gutzeit
und zur Amtseinführung von
Senator Dr. Roger Kusch am 01.11.2001

Sehr verehrte Frau Dr. Peschel-Gutzeit, sehr geehrter Herr Senator, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Bei Veranstaltungen wie der heutigen ist es Brauch, neben der scheidenden Amtsinhaberin, dem neuen Senator und dem Staatsrat auch den Präsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts als Vertreter der Dritten Staatsgewalt zu Wort kommen zu lassen. Da die Justizbehörde wahrscheinlich von allen hamburgischen Behörden seit langem die vielfältigste Erfahrung mit Senatorenwechseln hat (ich empfehle insoweit einen Blick auf die Bildergalerie im großen Sitzungssaal - es gibt viel mehr Bilder als Legislaturperioden), hat sich diese Staatsgewalten übergreifende Verteilung des Rederechts eingespielt und funktioniert einfach aufgrund praktischer Übung reibungslos. Und das trotz immer noch fehlender, normativer Regelung durch eine Richtlinie der Behörde.

Gleichwohl ist der heutige Amtswechsel schon etwas Besonderes:

Zum einen, weil mit Frau Dr. Peschel-Gutzeit eine Senatorin verabschiedet wird, die dieses Amt nicht nur einmal, sondern als ihre eigene Nach-Nachfolgerin sogar zweimal innehatte und damit insgesamt wohl die am längsten amtierende Justizsenatorin war. Wenn man weiß, dass die "Halbwertzeit" von Präsides dieser Behörde früher gelegentlich schon in Wochen gemessen wurde, ist dies - neben den vielen anderen Verdiensten, auf die ich noch kommen werde - ein bedeutender Beitrag, die durchschnittliche Amtszeit von Justizsenatoren auf ein für die Amtsinhaber erträgliches Maß anzuheben.

Zum anderen ist dieser Amtswechsel etwas Besonderes, weil ihm erstmals seit über vierzig Jahren eine Bürgerschaftswahl vorausging, bei der die bisherige Regierung ihre Mehrheit im Parlament nicht verteidigen konnte, sondern abgewählt wurde. Eine andere Koalition stellt jetzt die Regierung und Sie, Herr Senator, sind nun der erste Justizsenator (seit es die Justizbehörde gibt), den die Christlich Demokratische Union stellt. Dazu beglückwünsche ich Sie herzlich und in aller Form. Denn ein solcher politischer Wechsel an der Behördenspitze ist, man mag das Wahlergebnis gut finden oder nicht, in einer Demokratie ein normaler Vorgang, den es nicht lange zu diskutieren, sondern zu respektieren gilt.

Doch zunächst zu Ihnen, sehr verehrte, (ich hoffe, ich darf das sagen:) liebe Frau Dr. Peschel-Gutzeit. Sie haben als Richterin, als Wissenschaftlerin, als Politikerin unglaublich viel geleistet. Sie haben für Hamburg und für die Justiz eine Menge erreicht und auf den Weg gebracht. Sie haben dabei immer mit "Volldampf voraus" gearbeitet und sich nie geschont. Sie haben sich als Justizsenatorin stets mit aller Ihnen zur Verfügung stehenden Kraft - und die ist, wie alle Kenner wissen, schon ziemlich "panzerbrechend" - für die Justiz eingesetzt und eine Menge für Gerichte, Staatsanwaltschaften und den Strafvollzug erreicht. Dafür sind wir alle Ihnen Dank schuldig. Manchmal, das weiß ich, hätten Sie sich gewünscht, noch mehr Mittel für die Justiz zur Verfügung zu haben. Wir auch. Aber auch die Justiz musste sparen und ich wage mal die Voraussage: So sehr viel anders wird das spätestens nach dem bei Regierungswechseln geradezu rituellen "Kassensturz" auch in Zukunft nicht werden. Aber wichtiger ist: Trotz des Spardrucks haben Sie die Modernisierung der Justiz ein gewaltiges Stück vorangebracht. Sie haben sogar schon einiges aus der neuen Koalitionsvereinbarung abgearbeitet: Zum Beispiel den fast flächendeckenden Einsatz moderner Kommunikationsmittel. Die Ausstattung der Justiz mit netzwerkfähigen PC’s ist weit fortgeschritten, eine Vernetzung hat weitgehend stattgefunden, e-mail ist nahezu selbstverständlich, Versuche zum elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Aktenführung gibt es - ihre Ausweitung ist im wesentlichen eine Kostenfrage.

Für mich bleibt aber das Wichtigste, dass Sie das Bewusstsein dafür geweckt haben, dass die Justiz nicht nachlassen darf, sich permanent zu modernisieren und für ihre Zukunftsfähigkeit in einer längeren zeitlichen Dimension zu sorgen. Wenn wir nicht heute über die Themen von morgen nachdenken, werden wir keine Lösungsansätze haben, wenn sie von uns gefordert und erwartet werden. Das von Ihnen mit den Leitungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte veranstaltete Seminar zu diesem Thema war aus meiner Sicht ein Meilenstein. Sie können sicher sein: Die Dritte Gewalt in Hamburg wird auf diesem Weg weitergehen.

Wer unbequeme Themen angeht, das muss ich Ihnen nicht sagen, macht sich nicht nur beliebt, sondern muss auch mit Widerspruch und zuweilen mit Widerstand rechnen. Die Hamburger Justiz, auch das wissen Sie, widerspricht ganz gern und hat auch (worauf sich das "auch" bezieht sag’ ich nicht) einen ziemlich harten Schädel. So sind wir denn gelegentlich mal zusammengeprallt. Aber wir sind, wofür ich Ihnen sehr danke, dabei immer fair und verlässlich miteinander umgegangen und haben es am Ende zumeist geschafft, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ich denke in diesem Zusammenhang z.B. an den Modellversuch Gerichtsmanagement, der nach den Erfahrungen des ersten Jahres aus meiner heutigen Sicht unbedingt fortgeführt werden muss, oder an die Entscheidung, im Zuge der Dezentralisierung die Service-Einheit für die verwaltungsmäßige Abwicklung des Personalgeschäfts zu bilden. Auch hier hoffe ich, dass all das, was wir schon auf den Weg gebracht haben, jetzt zügig weitergeführt wird, wenn das aus meiner Sicht nicht so recht nachvollziehbare Mitbestimmungsverfahren zu Ende ist.

Liebe Frau Peschel, ich hoffe, Sie können mir verzeihen, wenn ich jetzt aus einem Gespräch unter vier Augen mit Ihnen erzähle. Dass dies sonst nicht meine Art ist, muss ich nicht betonen. Vor einiger Zeit haben Sie mir mal gesagt, das Äußerste, das eine Justizsenatorin oder ein Justizsenator an Zuneigung vom Sievekingplatz erwarten könne, sei so etwas wie freundliche Gleichgültigkeit. Ich weiß, dass da grundsätzlich was dran sein mag, habe Ihnen aber gleichwohl aus Überzeugung widersprochen. Denn der "Platz" hat nie vergessen, dass Sie eine von uns waren und sind; eine fachlich wie persönlich hoch geschätzte und anerkannte Kollegin. Aber manchmal macht man es ja Leuten, die man mag und auf die man auch ein wenig stolz ist, besonders schwer. So lange Sie Senatorin waren, waren Sie eben "die Behörde" - den Tonfall, in dem Richter das sagen können, den kennen Sie und ich denke, Sie selbst hatten ihn früher als Richterin auch ab und an "drauf". Freundliche Gleichgültigkeit ist also bestimmt nicht die richtige Beschreibung dessen, was am "Platz" für Ihre Leistungen als Justizsenatorin empfunden wurde und wird. Zumindest war es stets Respekt und Anerkennung, bei den meisten wahrscheinlich wesentlich mehr. Jetzt sind Sie nicht mehr die Behördenchefin und ganz selbstverständlich sind Sie, wenn Sie denn mögen, nicht etwa nur honoris causa, sondern ganz wie früher eine von uns. Im Namen der Justiz in Hamburg sage ich noch einmal von Herzen Danke für Ihre Arbeit, Ihren unermüdlichen Einsatz und Ihre Leistungen als Justizsenatorin.

Sehr geehrter Herr Senator Dr. Kusch, ich habe Ihnen vor ein paar Minuten meinen Glückwunsch zum neuen Amt ausgesprochen. Vielleicht sollte ich das präzisieren. Wenn ich mir vorstelle, was an Problemen und an Arbeit, an schwierigen Entscheidungen und an unvermeidlichem Ärger und Frust mit dem Amt des Justizsenators auf Sie zukommen wird, dann bin ich mir nicht so sicher, ob ich sie wirklich zum neuen Amt beglückwünschen soll. Anderseits: Ich nehme an, Sie haben das Amt gewollt und es bekommen. Das ist Grund, sich zu freuen. Es macht sicher auch Freude, Justizpolitik - soweit das denn verfassungsrechtlich geht - gestalten zu können. Und: Es macht einfach Spaß, sich neuen Herausforderungen zu stellen und in einem neuen personellen Umfeld zu arbeiten. Insgesamt kann der Glückwunsch zum neuen Amt also wohl stehen bleiben. Aber er bedeutete auch mehr: Ganz besonders wünsche ich Ihnen Glück im neuen Amt. Sie werden es gebrauchen. So wie ich das sage, klingt das ein bisschen nach Drohung. Das ist es nicht und soll es nicht sein. Ich meine das ganz ernst und auch keineswegs uneigennützig, denn ein erfolgreicher Justizsenator ist für die Justiz gut, ein glückloser nicht. Die Justiz will, dass Sie Erfolg haben, beispielsweise - aber keineswegs nur - bei den Haushaltsverhandlungen. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an, soweit das rechtlich geht.

Natürlich sind wir alle in der Justiz gespannt, was Sie denn so machen werden. Welche Schwerpunkte Sie setzen wollen und welche Themenfelder Sie in den Vordergrund Ihrer Arbeit stellen. Insoweit herrscht "am Platz" zur Zeit keinesfalls nur freundliche Gleichgültigkeit, sondern eine sehr aufmerksame, bei manchen eine frohe Erwartung.

Allerdings wäre es nicht ganz ehrlich, heute zu behaupten, dass dies schon seit längerer Zeit so wäre. Richter sollen sich nach dem Gesetz politischer Zurückhaltung befleißigen; die meisten tun das glücklicherweise sogar. Gleichwohl sind sie weder unpolitische Bürger noch verzichten sie im Wahlkampf auf die Zeitungslektüre. Einiges war da zu lesen, über das sich selbst außerordentlich wohlmeinende Kolleginnen und Kollegen geärgert oder gewundert haben. Aber dann gab es in der letzten Woche ein Interview von Ihnen im Hamburger Abendblatt, das die Wogen glättete. Also: Vergessen wir das Wahlkampfgetöse, so richtig ernst nimmt es außer den wahlkämpfenden Politikern sowieso kaum noch jemand, und beginnen wir mit der am Gemeinwohl und an der Sache orientierten Zusammenarbeit. An der Bereitschaft der dritten Gewalt dazu wird es nicht fehlen.

Natürlich haben wir uns ein wenig darauf vorbereitet und z.B. in der Koalitionsvereinbarung mit Freude gelesen, dass "in einem ersten Schritt nicht besetzte Stellen unverzüglich" wiederbesetzt werden und dann "im Rahmen der Haushaltsberatungen 2002 über eine deutliche Ausweitung neuer Stellen für Richter, Staatsanwälte, deren Geschäftsstellen, Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger" entschieden werden soll. Wir haben das so verstanden, dass in einem ersten Schritt in den nächsten Wochen (unverzüglich) die Budgets der Gerichte so erhöht werden, dass wir finanziell in die Lage versetzt werden, die freien Stellen besetzen zu können, und dass weitere Hilfe für das nächste Jahr in Aussicht gestellt wird. Das lässt sich hören und ist ein guter Einstand. Ich will nur gleich sagen: In der Justiz zählen allein harte Fakten. Nur ein real vorhandener Mitarbeiter, dessen Stelle nachhaltig finanziert ist, erledigt Arbeit. Angekündigt und virtuell bringt er uns nichts. An neues Personal glaubt die Justiz erst, wenn die neuen Mitarbeiter in Fleisch und Blut vor uns stehen. Und was den Haushalt 2002 betrifft: Wir hoffen sehr und drücken Ihnen die Daumen, dass es Ihnen in den Haushaltsberatungen gelingen möge, den Anteil des Justizressorts gegenüber dem derzeitigen Haushaltsentwurf des alten Senats noch zu verbessern. Jetzt liegen wir bei 4,16 % des Gesamtausgabevolumens. Wir sind gespannt, wohin Sie die Messlatte bringen. Und damit es auch einen kleinen sportlichen Anreiz gibt, verspreche ich Ihnen, für jedes Zehntelprozent mehr eine Flasche eines ordentlichen Weines abzuliefern oder vor Freude gemeinsam mit Ihnen zu trinken. Hoffentlich habe ich mich jetzt nicht in den finanziellen Ruin geredet.

Auch sonst sind wir mit vielen der Punkte einverstanden, die Sie nach der Koalitionsvereinbarung anpacken wollen. Sie können darauf vertrauen, dass die Dritte Gewalt dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitwirken wird.

Beispielweise dabei, den Modernisierungsprozess in der Justiz voranzutreiben. Dass dies unser Anliegen ist und bleibt, habe ich vorhin schon gesagt. Bei der Stärkung des Opferschutzes werden wir Sie nach Kräften unterstützen und auch darüber, dass der neue Senat von der Experimentierklausel der ZPO-Reform keinen Gebrauch machen will, wird - so wie ich die Stimmung in der Richterschaft einschätze - es kein großes Lamento geben.

Ich denke, nahezu jeder in der Justiz unterschreibt auch aus Überzeugung den Satz, dass "Jugendliche, die Straftaten begehen, frühzeitig ihr Unrecht vor Augen geführt bekommen und zeitnah und konsequent zur Verantwortung gezogen werden müssen, um eine kriminelle Laufbahn zu verhindern." Gleiches gilt für die Ankündigung, ausgesprochene Strafen, Zuchtmittel und erzieherische Maßnahmen schnell und konsequent zu vollstrecken. Das ist der Wille des Gesetzes und da gibt es keinen Dissens.

Ein Problem könnte es dagegen geben, wenn die Aussage der Koalitionsvereinbarung "Ziel ist es, dass die Anwendung des Jugendstrafrechts bei den Heranwachsenden auch in der Praxis die Ausnahme wird" nicht nur lediglich als politische Zielsetzung, sondern zugleich als Handlungsanweisung an die gerichtliche Praxis zu verstehen sein sollte. Die Politik hat sicherlich das Recht und die Möglichkeit, ihre Zielvorstellungen auf dem Wege der Gesetzgebung umzusetzen, wenn sie das denn politisch und handwerklich hinbekommt. Aber dies ist auch der einzige legale Weg, die Gerichte in ihrer unabhängigen Rechtsanwendung zu beeinflussen. Einen anderen gibt es nicht. Die Dritte Gewalt ist aus gutem Grund unabhängig, denn nicht nur das Recht, wie es in der Koalitionsvereinbarung heißt, sondern insbesondere auch eine unabhängige Justiz, die das Recht unbeeinflusst anwendet, sichert die Freiheit und den Rechtsstaat. In diesem Punkt ist die Dritte Gewalt außerordentlich empfindlich. Man kann mit uns gewiss über vieles reden, aber nur die Gerichte entscheiden - Zielvorstellungen der Politik hin oder her - selbst, unabhängig und weisungsfrei über die richtige Art und Weise der Gesetzesanwendung. Lässt das Gesetz Entscheidungsspielräume, hat der Richter zu entscheiden, in welcher Weise er diese Spielräume nutzt. Rechtliche Kontrolle gibt es nur durch die Instanzen der Dritten Gewalt. Durch niemand sonst.

Nun habe ich diesen Abschnitt eben bewusst durch einen Satz im Konjunktiv eingeleitet (wenn das so zu verstehen sein sollte, dann könnte...), denn ich bin davon überzeugt, dass weder Sie noch der Senat in irgendeiner Weise beabsichtigt, die Unabhängigkeit der Richter und der Gerichte in Frage zu stellen. Wie es überhaupt in Hamburg eine gute und lange Tradition hat, die Unabhängigkeit der Gerichte dadurch zu sichern, dass man sie über die gesetzlich geregelte Selbstverwaltung hinaus ihre Angelegenheiten selbst regeln lässt. Das entspricht nicht nur modernen Managementprinzipien, sondern funktioniert überdies sehr erfolgreich.

Richter sind Individualisten. Sie verändern ihr Verhalten nur dann, wenn sie zuvor davon überzeugt sind, das rechtlich Richtige und Gebotene zu tun. Durch interne ausführliche Diskussion und Überzeugung läuft sehr oft vieles von selbst, was vorher schwierig erschien; da bedarf es dann keiner wie immer gearteten formellen Regelung. Lassen Sie mich das auf einfache Weise erklären, die jeder nachvollziehen kann: Vergleichen Sie den Sievekingplatz mit dem kleinen gallischen Dorf aus den Asterix Geschichten. Da leben eigentlich ganz friedliche Menschen, die sich auch mal streiten aber ihre Probleme im großen und ganzen recht ordentlich in den Griff bekommen. Sie mögen es nur nicht, wenn Leute, die unter dem Signum SPQR (Senat und Volk von Rom, in Hamburg gibt es da am Rathausturm verbale Parallelen) ankommen und ihnen vorschreiben wollen, wo es lang zu gehen hat. Dann halten sie unwahrscheinlich zusammen, nehmen ein Schlückchen Zaubertrank, kämpfen - und gewinnen im Ergebnis immer. So ähnlich ist das bei uns auch. Die sagenumwobene "Solidarität des Platzes" gibt es wirklich (im Sommer haben wir sie gerade mal wieder vorgeführt) und wir bewahren sie. Sie ist mehr als ein starker Zaubertrank. Asterix und Obelix haben wir auch; die sehen nur anders aus und ich darf nicht verraten, wer es ist (Auch wenn Sie es nicht glauben, ich bin nicht Obelix). Idefixe zum Beißen gibt es genug, Druiden auch - davon einige schon im Ruhestand aber jederzeit aktivierbar. Notfalls können wir sogar einen Barden aufbieten - Letzteres aber wirklich nur, wenn es denn unbedingt sein muss.

Übrigens kämpfen die Gallier längst nicht so gern wie sie feiern. Das ist ja auch unterhaltsamer, wenn man beim Kampf ohnehin immer gewinnt. Und weil das "am Platz" nicht anders ist, möchten wir mit Ihnen, sehr geehrter Herr Senator, viel lieber feiern als streiten. Zum Beispiel Ihr neues Amt, Ihre Erfolge - für die Justiz, für den Strafvollzug, für das Justizamt und für die Allgemeine Verwaltung der Behörde. Wir werden schon ganz gut miteinander zurecht kommen. Wenn das gelingt und wir gemeinsam Erfolg haben, dann braten wir - um im Bild zu bleiben - uns mal zusammen ein Wildschwein. Die Justiz freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Packen wir es an.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.