(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/01) < home RiV >
Zum Amtswechsel

Da es im Rahmen der offiziellen Amtsübergabe am 30.10.2001 in der Justizbehörde keine Gelegenheit gab, einige Wort des Abschieds und der Begrüßung an die scheidende Senatorin und an den neuen Senator zu richten, sei dies hier nachgeholt.

Der Hamburgische Richterverein bedankt sich bei Frau Dr. Peschel-Gutzeit für die Arbeit, die sie zum Wohle der Justiz geleistet hat. Wir waren sicherlich nicht immer einer Meinung, und Konfliktpotential gab es im Laufe der Jahre genug. Wir haben aber anerkennen müssen, dass die scheidende Senatorin sich der Kritik gestellt hat und bei Veranstaltungen und Diskussionsrunden sich nicht nur als hervorragende Rednerin, sondern auch als gute Zuhörerin erwies.

Es soll an dieser Stelle allerdings nicht verschwiegen werden, dass wir uns manches Mal bessere und rechtzeitigere Informationen über justizpolitische Pläne der Justizbehörde gewünscht hätten. In dieser Hinsicht jedoch blieben alle unsere Bemühungen ohne Erfolg, was - vorsichtig gesagt - die Beziehungen zur Drehbahn nicht einfacher gestaltete.

Wir wünschen Frau Dr. Peschel-Gutzeit für ihre Aktivität und ihre Einsatzbereitschaft neue interessante Aufgabenbereiche und bei der Umsetzung ihrer Pläne weiterhin viel Erfolg.

Zugleich begrüßen wir als neuen Justizsenator Herrn Dr. Kusch und wünschen ihm für das von ihm übernommene Amt eine glückliche Hand bei der Lösung der anstehenden Probleme und der Umsetzung seiner Vorstellungen. Wir möchten ihm an dieser Stelle versichern, dass er den Hamburgischen Richterverein stets gesprächsbereit finden wird, wenn es darum geht, Probleme der Justiz zu diskutieren und in der Sache richtige und erforderliche Entscheidungen zur Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten im Bereich der Gerichte und der Staatsanwaltschaften zu begleiten oder auch aktiv mit zu gestalten.

Jeder Wechsel birgt Chancen und Gefahren. Möge Herr Dr. Kusch diese Chancen nutzen und mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen, damit die Justizbehörde zusammen mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Interesse der Bürger die Voraussetzungen für eine effizientere und schnellere Rechtsgewährung und Rechtsdurchsetzung schaffen können.

Inga Schmidt-Syaßen