Richtergehälter bis 1939  < home RiV >

Richtergehälter bis 1939

Die Graphik stammt aus dem nationalsozialistisch geprägten Buch "Das Hanseatische Oberlandesgericht, Gedenkschrift zu seinem 60jährigen Bestehen" (1939), Abb. Nr. 19. Zur Graphik gehört folgende Fußnote auf S. 329:

"Die Kurven veranschaulichen deutlich das stetige Ansteigen der Gehälter vor dem Krieg und ihren steilen Abfall danach, gleichzeitig die Verschiebung der Verhältnisse zwischen dem Hanseatischen Oberlandesgericht und etwa dem Reichsgericht einerseits und zwischen Gericht und Verwaltung andererseits. (Der Reichsgerichtsrat, der 30 Jahre lang, von 1879 bis 1908, 100 Mark unter dem Hanseatischen Oberlandesgerichtsrat stand, steht jetzt fast 5000 RM über ihm und 2000 RM über dem Senatspräsidenten. Der Landgerichtspräsident steht jetzt ebenso hoch über dem Senatspräsidenten wie er zu Anfang unter dem Oberlandesgerichtsrat stand.)

Zur absoluten Höhe der Gehälter ist zu berücksichtigen, daß vor dem Krieg Lebenshaltungskosten und Steuern erheblich geringer waren als nach dem Krieg, daß zugleich aber Krieg und Inflation die Vermögen vermindert hatten.

Im einzelnen ist zur Erläuterung der Kurven zu sagen:
Dargestellt sind die Jahresbruttogehälter, gegebenenfalls einschließlich des Wohnungsgeldzuschusses und des für Hamburg gewährten Teuerungszuschlags von 3 v.H."